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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bajwa Entsorgungsdienstleistungen, Inhaber Manuel Bajwa, Königsberger Weg 4, 27777 Ganderkesee (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").


01Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Abfallwirtschaft, insbesondere für:

  • Beratung zur Optimierung der betrieblichen Abfallwirtschaft
  • Aufklärung und Umsetzung nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  • Konzeptionierung von Entsorgungs- und Verwertungslösungen
  • Vermittlung und Koordination von Entsorgungs­dienstleistungen
  • Auswertungen, Reporting und Nachhaltigkeits­analysen
  • ergänzende Leistungen wie Entrümpelung, Containerstellung und Sondertransporte im Rahmen vermittelter Partnerleistungen

(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit Leistungen ausnahmsweise an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erbracht werden, finden zusätzlich die einschlägigen Verbraucher­schutzvorschriften Anwendung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

02Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach Maßgabe des individuellen Angebots, das auf Grundlage einer Bedarfs­analyse bzw. Besichtigung erstellt wird.

(2) Sämtliche Angaben in Werbematerialien, auf der Website oder in mündlichen Vorgesprächen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Maßgeblich ist ausschließlich das schriftlich oder per E-Mail übermittelte individuelle Angebot.

(3) Soweit Leistungen über Kooperationspartner der Entsorgungs­wirtschaft erbracht werden, koordiniert der Auftragnehmer die Beauftragung und Abwicklung; die fachgerechte Durchführung obliegt dem jeweiligen Entsorgungs­partner im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

03Vertragsschluss

(1) Anfragen des Kunden – telefonisch, per E-Mail oder über das Kontakt­formular – stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Auftragnehmer erstellt auf dieser Basis ein individuelles Angebot. Sofern nicht anders angegeben, ist das Angebot 14 Tage ab Ausstellungs­datum gültig.

(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, per E-Mail erklärte oder per unter­schriebenem Angebot übermittelte Annahme des Kunden zustande. Eine stillschweigende Auftrags­erteilung durch bloße Leistungs­abnahme bleibt hiervon unberührt.

04Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungen des Auftrags, zusätzliche Mengen oder unvorhergesehene Erschwernisse entsteht, kann nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

(3) Zahlungen können – soweit im Angebot nicht anders vereinbart – per SEPA-Überweisung oder in bar (bei Vor-Ort-Leistungen) erfolgen.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­datum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie etwaige Mahn­kosten geltend zu machen.

05Terminvereinbarung und Durchführung

(1) Termine werden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart. Der typische Ablauf gliedert sich in: Anfrage → ggf. Besichtigung → individuelles Angebot → Durchführung → fachgerechte Verwertung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin:

  • der ungehinderte Zugang zu Räumlichkeiten und Stellflächen besteht,
  • erforderliche Genehmigungen (z. B. für Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum) vorliegen,
  • relevante Gegenstände, Behälter und Flächen wie vereinbart vorbereitet sind.

(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, können nach Aufwand berechnet werden.

06Stornierung und Terminabsage

(1) Termin­absagen oder Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

(2) Bei Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Kunden in der Regel keine Kosten.

(3) Bei kurzfristigeren Absagen oder am Termintag selbst kann ein angemessener Aufwand­ersatz für bereits eingeleitete Vorbereitungen, Personal- und Fahrzeug­bereitstellung in Rechnung gestellt werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird dem Kunden auf Wunsch transparent dargelegt.

07Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungs­beschränkungen gelten nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungs­gesetz.

08Eigentumsübergang und Entsorgung

(1) Mit Übergabe der zu entsorgenden Gegenstände an den Auftragnehmer bzw. dessen Erfüllungs­gehilfen geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf den Auftragnehmer bzw. den ausführenden Entsorgungs­partner über.

(2) Eine Rückgabe entsorgter Gegenstände ist nach erfolgter Abholung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Abholung sicher­zustellen, dass keine Wertgegenstände, persönlichen Dokumente oder Datenträger in den zu entsorgenden Materialien verbleiben.

(3) Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Kreislauf­wirtschafts­gesetzes (KrWG), der Gewerbe­abfall­verordnung (GewAbfV) sowie der jeweils anwendbaren Verwertungs- und Entsorgungs­vorschriften.

(4) Gefahrstoffe, asbesthaltige Materialien, kontaminierte Stoffe oder sonstige Sonderabfälle dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übergeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Vorhandensein solcher Stoffe unaufgefordert hinzuweisen.

09Datenschutz

Die im Rahmen der Vertrags­anbahnung und -abwicklung erhobenen personen­bezogenen Daten werden ausschließlich zur Auftrags­bearbeitung und Kunden­kommunikation verarbeitet. Details zur Verarbeitung, zu Ihren Rechten und zu eingesetzten Diensten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutz­erklärung.

10Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, derzeit Ganderkesee. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichts­stand des Kunden zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller individuell­vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textform­erfordernis selbst.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Hinweis: Diese AGB stellen eine allgemein gehaltene Standardfassung dar. Für branchen­spezifische Sonderfälle, abweichende Liefer- und Leistungs­bedingungen oder Großaufträge empfehlen wir die rechtliche Prüfung durch eine fachkundige Stelle. Platzhalter werden bei Bedarf vom Auftragnehmer ergänzt.